Umzug einer GmbH

Umzug einer GmbH
Handelregister
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Früher war alles besser stimmt natürlich nicht immer. Aber früher war es doch einfach wenn man nur innerhalb seiner Stadt umziehen wollten. Ein einfaches Schreiben an das Handelsregister und schon war man umgezogen. Heute kann es teuer werden oder gar unmöglich.

Seit Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zum 1. November 2008 muss jede Änderung der Geschäftsanschrift einer GmbH in notarieller Form zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden.

Man muss nun aber etwas unterscheiden was die Geschäftsanschrift ist. Früher gab es einen Sitz der Gesellschaft der auch die Geschäftsadresse war. Heute kann sich die Geschäftsadresse in Sitzungssatz und Verwaltungssitz unterscheiden.

 

Der Satzungssitz ist die in der Satzung genannte Stadt, Gemeinde oder Adresse die in der Satzung steht und die auch nur mit einem Beschlüsse der Gesellschafterversammlung geändert werden kann. Man muss als erst alle Gesellschafter einberufen um diese zu ändern. Dazu braucht man einen Notar der alle beurkundet und anmeldet. Die Kosten können dabei schon mal ein paar hundert Euro betragen, abhängig vom Stammkapital. Der Satzungssitz kann nur im Inland sein, eine Anmeldung mit ausländischer Adresse führt zur Auflösung.



Einfach ist es beim Verwaltungssitz der Gesellschaft, der kann auch im Ausland sein. Der Verwaltungssitz ist der Ort an dem wie der Name sagt die Verwaltung der Gesellschaft wirklich sitzt. Hier ist auch die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Die Änderung bedarf auch einer Anmeldung beim Notar, jedoch reicht eine einfach Beurkundung durch einen Notar die kaum 50 Euro kostet.

 

Herrenlose GmbHs sollen dadurch vermieden werden das die GmbH immer eine gültigen Verwaltungssitz bracht. Kann an dieser Adresse keine Post zugestellt werden besteht die Gefahr durch öffentliche Zustellung verklagt zu werden. Alternativ zur Geschäftsanschrift der GmbH kann auch die Adresse eines Geschäftslokals, die Wohnanschrift eines Geschäftsführers, Gesellschafters oder eines sonstigen Zustellungsbevollmächtigten angegeben werden. Ferner besteht auch die Möglichkeit, eine weitere empfangsberechtigte Person im Handelsregister einzutragen.



Der Satzungssitz kann hin dessen herrenlos sein. Es also gut möglich einen Satzungssitz in München zu haben, aber tatsächlich in Berlin zu sitzen. Der Satzungssitz braucht auch keinen Raum oder genaue Adresse. Dies wird zwar in den meisten Publikationen nicht beschrieben ergibt sich aber aus der Pflicht einen Verwaltungssitz anzugeben






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