Berlinische Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Amtsgericht Wiesbaden HRB 2145
Berlinische Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Wiesbaden .Gustav-Stresemann-Ring 7 - 9. 65189 Wiesbaden). Die Hauptversammlung vom xx.xx.xx hat folgende Änderungen der Satzung beschlossen: § 1 Abs. 1 .Firma) wird neu gefasst. § 1 Abs. 2 a. F. wird unverändert zu § 1 Abs. 2 n. F.. § 1 Abs. 3 n. F. wird neu gefasst .Ergänzung Gegenstand). § 1 Abs. 3 a. F. wird in § 1 Abs. 4 n. F. neu gefasst .Bekanntmachung). § 1 Abs. 4 wird im Wortlaut unverändert zu § 1 Abs. 5 n. F.. § 2 .a) .genehmigtes Kapital) und § 4 werden gestrichen. § 5 a. F.wird unter Hinzufügung von Abs. 1 bis 3 zu § 4 n. F.. § 6 a. F. wird zu § 5 n. F.. § 7 a. F. wird zu § 6 n. F.. § 8 Abs. 1 a. F. wird zu § 7 Abs. 1 n. F.. § 8 Abs. 2 a. F. wird in § 7 Abs. 3 n. F. neu gefasst .Beschlussfähigkeit Aufsichtsrat). § 8 Abs. 3 a. F. wird zu § 7 Abs. 4 n. F. .Beschlüsse Aufsichtsrat). § 8 Abs. 4 a. F. wird gestrichen und ersetzt durch § 7 Abs. 2 n. F. .Sitzungen Aufsichtsrat). § 9 a. F. entfällt ersatzlos .Beirat). § 10 Abs. 1 a. F. wird in § 8 Abs. 1 n. F. neu gefasst .Aufsichtsratsvergütung). § 10 Abs. 2 a. F. wird zu § 8 Abs. 2 n. F. .Umsatzsteuer). § 10 Abs. 3 a. F. entfällt ersatzlos .Vergütungsregelung Übergang). § 11 a. F. wird zu § 9 n. F.. § 9 n. F. erhält einen Abs. 1 .Terminierung Hauptversammlung) und einen Abs. 2 .Einberufungsfrist Hauptversammlung). § 12 Abs. 1 und 2 a. F. wird in § 10 n. F. neu gefasst .Anmeldung Hauptversammlung). § 13 Abs. 1 a. F. wird zu § 11 Abs. 1 n. F. .Hauptversammlung Vorsitz). § 13 Abs. 2 a. F. wird in § 11 Abs. 2 n. F. neu gefasst .Versammlungsleitung Hauptversammlung). § 13 Abs. 3 a. F. wird in § 11 Abs. 3 n. F. neu gefasst .Stimmrecht Hauptversammlung). § 14 Abs. 1 a. F. wird in § 12 Abs. 1 n. F. neu gefasst .Prüfung Jahresabschluss). § 14 Abs. 2 a. F. wird im Wortlaut unverändert zu § 12 Abs. 2 n. F. .Aufstellung Jahresabschluss). § 15 a. F. wird zu § 13 n. F. und bei unveränderter Geltung als Abs. 1 in Abs. 2 neu gefasst .Gewinnanteile Aktionäre). § 16 a. F. wird zu § 14 n. F. Delta Lloyd Lebensversicherung Aktiengesellschaft.
Veränderungen 02.08.2006
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