LOG IT GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42619
LOG IT GmbH. Neu-Isenburg .Siemensstr. 20. 63263 Neu-Isenburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. zuletzt geändert am xx.xx.xx. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1. .Firma. bisher: Lödige Automation GmbH) und § 1 Ziffer 2. .Sitz) und damit die Sitzverlegung von Warburg .bisher Amtsgericht Paderborn HRB 5124) nach Neu-Isenburg beschlossen sowie im Gesellschaftsvertrag Schreibfehler korrigiert. Außerdem wurde durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx der Gesellschaftsvertrag in § 2 Ziffer 1. .Gegenstand des Unternehmens) geändert. Gegenstand: die industrielle Bildverarbeitung im Zusammenhang mit Robotersensorik und Robotersteuerungsprogrammierung sowie die Entwicklung. Herstellung. Vertrieb und Implementierung von Software und Hardware im Bereich der Logistik. Stammkapital: 250.000.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: De Backer. Philippe. Paderborn. *xx.xx.xx; Dr. Lödige. Rudolf. Paderborn. *xx.xx.xx; jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis. im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom xx.xx.xx mit der LOG IT GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg .Amtsgericht Offenbach am Main HRB 11979) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 15.12.2006
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