XTREME Agentur für visuelle Kommunikation GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 46461
XTREME Agentur für visuelle Kommunikation GmbH. Frankfurt am Main .Leibnizstraße 12. 60316 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Mattner. Alf. Frankfurt am Main. xx.xx.xx übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Löschungen 26.09.2006
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