Zucht- und Besamungsunion Hessen eG

Amtsgericht Gießen GnR 430
Zucht- und Besamungsunion Hessen eG. Alsfeld .An der Hessenhalle 1. 35304 Alsfeld). Die Vertreterversammlung vom xx.xx.xx hat die Neufassung des Statuts. insbesondere die Änderung im § 2 .Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstande des Unternehmens ist a) der Betrieb von Besamungsstationen und Embryo-Transfer-Einrichtungen zur Förderung der Tierzucht durch Einsatz wertvollster Bullen und Eber. um .1) die Bullen und Eber mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Vatertiere zu steigern. .2) durch Bekämpfung von Rinder- und Schweinekrankheiten die Fruchtbarkeit der Tiere zu fördern. .3) den züchterischen Fortschritt durch Embryo-Transfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern; b) die Durchführung von Zuchtprogrammen in der Rinderzucht zur Verbesserung der Qualität und Leistungen. Hierfür gilt die Zuchtbuchordnung für Rinder auf der Grundlage des geltenden Tierzuchtrechts. Die Zuchtbuchordnung und die Zuchtprogramme für Rinder sind Bestandteile der Satzung; c) die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht- und Nutzvieh an die Erfordernisse des Marktes durch .1) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch tierart- und rassespezifische Zuchtplanung. Auswertung und Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführungen für Herdbuchtiere. .2) Beratung der Fragen in Rinder- und Schweinehaltung der Besamung und des Absatzes. .3) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht- und Nutzvieh. Embryonen sowie Sperma nach gemeinsamen Verkaufsregeln. .4) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. d) Dienstleistungen und Handel im Bedarfartikelgeschäft e) Durchführung von Leistungsprüfungen 3.Die Genossenschaft ist anerkannte Züchtervereinigung für Rinder. Besamungsorganisationen für Rinder und Schweine sowie Embryo-Transfer-Einrichtungen für Rinder nach dem Tierzuchtgesetz vom xx.xx.xx und der Verordnung über Zuchtorganisationen vom xx.xx.xx. 4. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf andere Tierarten und Gattungen ist möglich. 5. Eine Ausdehnung auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Bestellt als Vorstand: Caspar. Karl. Kirtorf. *xx.xx.xx; Grebe. Jörn. Diemelsee. *xx.xx.xx; Görlach. Karl Heinz. Lich. *xx.xx.xx; Klapp. Norbert. Malsfeld. *xx.xx.xx; Schneider. Friedhelm. Gründau. *xx.xx.xx; Schäfer. Winfried. Dipperz. *xx.xx.xx. Bestellt als Stellvertreter: Kaisinger. Horst. Willingshausen. *xx.xx.xx. Nicht mehr Vorstand: Opfermann. Kurt. Niedenstein-Kirchberg. *xx.xx.xx.
Veränderungen 26.10.2006
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