Augenärztegenossenschaft Mecklenburg-Vorpommern eG

Amtsgericht Rostock GnR 229
Augenärztegenossenschaft Mecklenburg-Vorpommern eG. Güstrow. Walwanusstraße 25. 17033 Neubrandenburg.eingetragene Genossenschaft. Satzung vom xx.xx.xx. Geschäftsanschrift: Walwanusstraße 25. 17033 Neubrandenburg. 1. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. insbesondere in folgenden Bereichen: a) die Sicherung des Überlebens freiberuflicher augenärztlicher Tätigkeit insbesondere im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Schaffung flexibler Reaktionsmöglichkeiten auf neue gesetzliche Vorgaben und politische Veränderungen; b) die Sicherstellung. Verbesserung und Förderung der kurativen und präventiven medizinischen Versorgung im Bereich der Augenheilkunde im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität; c) Schutz der an der augenärztlichen Versorgung als Leistungserbringer Beteiligten vor Globalansprüchen bei gleichzeitiger Beschränkung der vergüteten Leistungen; d) die Sicherung der Marktposition gegenüber Kostenträgern sowie medzinischen Leistungsanbietern durch qualitative und wirtschaftliche Kooperation und durch Verhandlungskooperation; e) die Durchführung von Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern. der Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Genossen sowie die Auszahlung der Vergütung; f) die Unterstützung der privatärztlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder; g) die Nutzung von Rationalisierungseffekten z. B. durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften. Gerätegemeinschaften. Laborgemeinschaften und die Unterstützung der sonstigen wirtschaftlichen Zwecke der Mitglieder; h) die politische Interessenvertretung und das Marketing für ihre Mitglieder. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Berufes. Gegenstand ist ferner a) die Erbringung von Dienstleistungen für die Mitglieder. b) die Herstellung und der Vertrieb von Organisationsmitteln und Schriften. c) der Betrieb von Datenbanken. d) die Vermittlung von Geschäften in Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder im Bereich der Buchstaben b) - d) ist zugelassen. Die Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen im Rahmen des § 1 Abs. 2 GenG ist zulässig. 3. Die Genossenschaft hat keine eigene Gewinnerzielungsabsicht. Die Genossenschaft wird durch den Vorsitzenden des Vorstandes jeweils gemeinschaftlich mit einem der beiden Stellvertreter vertreten. Vorsitzender: Prof. Dr. med. Höh. Helmut. Burg Stargard. *xx.xx.xx. Stellvertreter: Dr. med. Fechner. Martin. Stralsund. *xx.xx.xx; Lammich. Tobias. Neubrandenburg. *xx.xx.xx. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen in der Schweriner Volkszeitung .SVZ).
Veränderungen 16.12.2009
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