Columbus SILO III oHG

Amtsgericht Rostock HRA 3142
Columbus SILO III oHG. Rostock. Am Strande 3 A. 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der Pizzeria LUNA ROSSA GmbH mit Sitz in Rostock .Amtsgericht Rostock HRB 8384) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 12.05.2011
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