Deutsche Immobilien 1

Amtsgericht Rostock HRB 8620
Deutsche Immobilien 1. Verwaltungsgesellschaft mbH. Rostock. Lange Straße 1a. 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der Deutsche Immobilien AG mit Sitz in Rostock .Amtsgericht Rostock HRB 8791) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am xx.xx.xx wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 24.11.2011
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