DSR Markenverwaltungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Rostock HRB 11060
DSR Markenverwaltungsgesellschaft mbH. Rostock. Lange Straße 1a. 18055 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 .Firma). § 2 .Gegenstand). § 3 .Stammkapital) und § 4 .Vertretung) beschlossen. Zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung wurde das Stammkapital um 5.000.00 EUR auf 30.000.00 EUR erhöht. Neue Firma: A-ROSA Resort und Hotel GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Hotels sowie von Beherbergungs-. Gastronomie-. Wellness- und Spa-Objekten im eigenen Namen. im fremden Namen und für fremde Rechnung oder diese im Auftrage Dritter zu betreiben und zu bewirtschaften und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zu erbringen. 30.000.00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Westenberger. Michael. Sildemow. *xx.xx.xx; Westphal. Jörg. Rostock. *xx.xx.xx. Bestellt als Geschäftsführer: Franke. Claudia. Hamburg. *xx.xx.xx; Nagel. Frank. Lübeck. *xx.xx.xx. jeweils mit der Befugnis. im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx Teile des Vermögens .Teilbetrieb A-ROSA Resorts) der A-ROSA Resort Management GmbH - künftig firmierend: DSR Hotel Holding GmbH - mit Sitz in Rostock .Amtsgericht Rostock HRB 10938) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 22.12.2010
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