Agrarvereinigung "MiFeMa" eG Plauerhagen

Amtsgericht Schwerin GnR 149
Agrarvereinigung "MiFeMa" eG Plauerhagen. Plauerhagen .Quetziner Str. 29A. 19395 Plauerhagen). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der Die Hufe GmbH. Plauenhagen .Amtsgericht Schwerin HRB 9623) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 26.10.2015
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