Kompaktsolar System-Bau GmbH

Amtsgericht Rostock HRB 11217
Kompaktsolar System-Bau GmbH. Rostock. Fischerweg 408. 18069 Rostock.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx mit der KORE Consulting UG .haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg .Amtsgericht Hamburg HRB 121592) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 25.03.2014
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