Nordex SE

Amtsgericht Rostock HRB 11500
Nordex SE. Rostock. Erich-Schlesinger-Straße 50. 18059 Rostock.Personenbezogene Daten geändert. nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen für Haupt- und Zweigniederlassung: Haller. Wolfgang Heinz. Techau. *xx.xx.xx. Der Vorstand wird ermächtigt. das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR xx.xx.xx.- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen. auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. jedoch höchstens bis zu dem Betrag. in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft .SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz .2) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist .Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden. sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt. mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: . bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien. insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen. Unternehmensteilen und Beteiligungen; . wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien. für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird. insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlußfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; und . für Spitzenbeträge. Der Vorstand wird ermächtigt. mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital I festzulegen. insbesondere den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt. die Fassung des § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR xx.xx.xx.- durch Ausgabe von bis zu xx.xx.xx neuen. auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. jedoch höchstens bis zu dem Betrag. in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft .SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz .3) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist .Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt. wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2007 bis zum 30. April 2012 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an. für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist. am Gewinn teil. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG um bis zu EUR xx.xx.xx.- durch Ausgaben von bis zu xx.xx.xx neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht. jedoch höchstens bis zu dem Betrag. in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft .SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das bedingte Kapital gemäß § 4 Absatz .4) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist .Bedingtes Kapital II). Das Bedingte Kapital II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und Mitarbeitern der Gesellschaft und den Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und Ausland. von Mitgliedern von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe sowie von Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft. die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt. wie die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung dieser Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an. für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte noch kein Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist. am Gewinn teil.
Berichtigungen 29.03.2010
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