Nordex SE

Amtsgericht Rostock HRB 11500
Nordex SE. Rostock. Erich-Schlesinger-Straße 50. 18059 Rostock. Die Hauptversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung der Satzung in §§ 3 .Bekanntmachungen). 4 .Grundkapital). 9 .Vertretung) und 20 .Teilnahmerecht) beschlossen. Der Vorstand ist bis zum 31. Mai 2016 ermächtigt. das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR xx.xx.xx.00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen. auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ."Genehmigtes Kapital I"). Der Vorstand ist ferner ermächtigt. mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien. insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen. Unternehmensteilen und Beteiligungen; - wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien. für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird. insgesamt entfallende. anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet .Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 und Abs. 2. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); und - für Spitzenbeträge. Der Vorstand ist ermächtigt. mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem Genehmigten Kapital I festzulegen. einschließlich des weiteren Inhalts der jeweiligen Aktienrechte. Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR xx.xx.xx.00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR xx.xx.xx.- durch Ausgabe von bis zu xx.xx.xx neuen. auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht .Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt. wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 07. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an. für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefaßt worden ist. am Gewinn teil.
Veränderungen 30.06.2011
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