Stadtwerke Laage GmbH

Amtsgericht Rostock HRB 12013
Stadtwerke Laage GmbH. Laage. Polchower Chaussee 12. 18299 Laage. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. Geschäftsanschrift: Polchower Chaussee 12. 18299 Laage. Bereitstellung. Betrieb. Bewirtschaftung und Instandhaltung kommunaler Einrichtungen. die zur Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises nach § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dienen sowie entsprechende Dienstleistungen. insbesondere die öffentliche Versorgung mit Fernwärme sowie in diesem Zusammenhang zu erbringende Dienstleistungen. die Errichtung und der Betrieb der hierzu erforderlichen Anlagen. die An- und Verpachtung. der Erwerb und die Veräußerung derartiger Anlagen. Übernahme der Aufgaben der Gesellschafterin zur Unterhaltung und Instandhaltung der der Gesellschafterin unterfallenden öffentlichen Einrichtungen sowie des Betriebes einer Kompostierungsanlage und des örtlichen Schwimmbades. Stammkapital: 555.000.00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Lochner-Borst. Ilka Tanja. Laage. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis. im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des kommunalen Eigenbetriebs Stadtwerke Laage mit Sitz in Laage .Amtsgericht Rostock HRA 2873) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom xx.xx.xx und des Zustimmungsbeschlusses der Stadtvertretung Laage des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 15.09.2011
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