TBI Technologie- Beratungs-Institut GmbH

Amtsgericht Schwerin HRB 3043
TBI Technologie- Beratungs-Institut GmbH. Schwerin. Hagenower Str. 73. 19061 Schwerin. Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr Änderungen in den §§ 2 .Gegenstand). 4 .Organe). 5 .Geschäftsführung. Vertretung). 6 .Rechte und Pflichten der Geschäftsführung). 7 .Gesellschafterversammlung) und 15 .Fachbeirat) beschlossen. Geschäftsanschrift: Hagenower Str. 73. 19061 Schwerin. 1. Die wirtschaftliche Stärkung des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch Unterstützung ansässiger Unternehmen bei der Entwicklung neuer. technologieorientierter Produkte. Verfahren. Dienstleistungen und Organisationsformen. Die Gesellschaft bezweckt weiterhin. den wissenschaftlichen Auf- und Ausbau von Hochschul- und Forschungseinrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen und die Verbindung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft enger zu gestalten. Die Gesellschaft ist berechtigt. Zweigniederlassungen in Mecklenburg-Vorpommern zu errichten. 2. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Ziffer 1 bietet die Gesellschaft den Unternehmen insbesondere aus dem Bereich der mittleren und Kleinindustrie und der Handwerksbetriebe sowie den Einrichtungen des öffentlichen Rechts und wissenschaftlichen Institutionen folgende Leistungen an: a) Beratungsleistungen b) Informationsvermittlung c) Kontaktvermittlung d) Fördermittelberatung Als wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Gesellschaft ist die Betreuung von technologieorientierten Förderprojekten als Projektträger anzusehen. In diesem Zusammenhang kann sie nicht nur beratend tätig werden. sondern kann auch Anträge für Fördermittel prüfen und Fördermittelnachweise kontrollieren sowie Aufgaben zur Datenerfassung zur Erfüllung der Berichtspflichten des Landes M-V gegenüber der EU erfüllen. Für die Erfüllung dieser Aufgaben ist die direkte und indirekte Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern maßgeblich. Die Gesellschaft kann den Landestechnologieanzeiger als Print- oder Online-Version herausgeben oder seine Herausgabe koordinieren sowie den Landestechnologiepreis unterstützen. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für Zwecke im Sinne des Gesellschaftsvertrages verwendet werden. Gewinnanteile und sonstige Zuwendungen an die Gesellschafter werden nicht gezahlt. 4. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben. die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind. oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Veränderungen 17.02.2011
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