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Amtsgericht Braunschweig VR 4119
1. Braunschweiger Cheerleader e.V.. Braunschweig .Retemeyerstr. 18. 38126 Braunschweig). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom gleichen Tage mit dem CHEER- COMPANY Weddel e.V. mit Sitz in Weddel .VR 200361) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Eintragung dort ist zeitgleich erfolgt. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 28.07.2008
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