pfalz-web Internetservice GmbH

Amtsgericht Landau HRB 31856
pfalz-web Internetservice GmbH. Freisbach. Lindenstraße 12 a. 67361 Freisbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. Geschäftsanschrift: Lindenstraße 12 a. 67361 Freisbach. Gegenstand: - die Programmierung und das Erstellen von Webseiten. Webshop-System und CMS .Content-Management-Systemen); - das Webhosting und die Bereitstellung von Domainnamen; - die Suchmaschinenoptimierung. -eintragung und das -marketing; - die Durchführung von Arbeiten im Bereich der Netzwerktechnik; - der Handel mit Software. Elektroartikeln und Schmierstoffen. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet. die geeignet ist. den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Stammkapital: 25.000.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bauer. Stefan. Freisbach. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis. im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Busalt. Marion. Freisbach. *xx.xx.xx. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Stefan Bauer. Freisbach. *xx.xx.xx unter der Firma "pfalz-web Internetservice Bauer e.K." in Freisbach .Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 11324) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom xx.xx.xx. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am xx.xx.xx erfolgt. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 23.03.2016
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