Peter Stamer GmbH

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 52078
Peter Stamer GmbH. Otterstadt .Gartenstraße 4. 67166 Otterstadt). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter. den unter der Stamer e. K. .Amtsgericht Ludwigshafen - HRA ) auftretenden Kaufmann Stamer Peter übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 21.11.2005
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