Plan Optik AG

Amtsgericht Montabaur HRB 20065
Plan Optik AG. Elsoff-Mittelhofen .Unter den Eichen 20. 56479 Elsoff-Mittelhofen). Aktiengesellschaft. Satzung vom xx.xx.xx. Die Be- und Verarbeitung von Glas. Kunststoff und anderen Materialien zu Planflächen für optische. elektronische und andere Zwecke. 563.070.00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt. so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Schilling. Michael. Dipl.-Ing.. Elsoff. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Plan-Optik GmbH. Elsoff-Mittelhofen .Amtsgericht Montabaur. HRB 1367) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 563.070 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Ausgabebetrag 1 EUR. Der Vorstand besteht derzeit aus einer Person. Den ersten Aufsichtsrat bilden: Geyer. Achim. Dipl.-Ing. Helmenzen; Meyer-Kessel. Ulf. Rechtsanwalt. Hamburg; Restrepo. German. Projektmanager. Leichlingen; Ersatzaufsichtsratsmitglied: Schilling. Alexander. Qualitätsmanager. Stahlhofen. Gründer: Schilling. Michael. Elsoff; Schilling. Bärbel. Elsoff; Schilling. Alexander. Stahlhofen; Petry. Michael. Kelkheim; Deutsche Technologie Beteiligungen AG. München. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke. namentlich die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Gründungsprüfer SME Treuhand und Beratung GmbH können bei Gericht eingesehen werden. Die Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 05.10.2005
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