Vulkan-Gleisbau e

Amtsgericht Koblenz HRA 5431
Vulkan-Gleisbau e. K.. Koblenz .Friedrich-Mohr-Str. 14. 56070 Koblenz). Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom xx.xx.xx sowie des Zustimmungsbeschlusses vom xx.xx.xx des übernehmenden Rechtsträgers Vulkaneifel GmbH Co. KG mit Sitz in Koblenz ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Vulkaneifel GmbH Co. KG mit Sitz in Koblenz . AG Koblenz HRA 5394) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Löschungen 27.09.2005
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