Erzeugergemeinschaft Süd-West-Blumen GmbH

Amtsgericht Saarbrücken HRB 16706
Erzeugergemeinschaft Süd-West-Blumen GmbH. Schwalbach .Siedlungsstraße 13. 66773 Schwalbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. Gegenstand: .a) eine Erzeugergemeinschaft gärtnerischer Produkte zu sein. .b) gemeinsame marktwirtschaftliche Belange der Gesellschafter zu vertreten .Terminfestlegung der Anbaumengen). .c) für ihre Mitglieder gemeinsame Regeln für die Erzeugung festzusetzen. .d) die Qualitätskontrolle der Gesellschafter zu koordinieren und zu überwachen. .e) Marktanalysen und -prognosen zu erstellen. .f) zentrale Förderungsmittel zu verwalten. .g) gegenseitige Erfahrungen auszutauschen .Bodenbehandlung. Düngung. Pflanzenschutz). .h) die Gesellschafter zu informieren und zu beraten. .i) durch den Betrieb einer Lager- und Vermarktungshalle auf eigenem Grundstück bestmögliche Voraussetzungen für die Gartenbauerzeugnisse der Gesellschafter zu schaffen. Stammkapital: 33.000.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eisenbarth. Manfred. Völklingen. *xx.xx.xx; Werding. Klaus-Rudolf. Mettlach. *xx.xx.xx. jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Erzeugergemeinschaft Süd-West-Blumen e.V.. Schwalbach .Amtsgericht Saarlouis VR 563) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom xx.xx.xx. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 12.11.2007
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