Ökumenische Sozialstation St

Amtsgericht Saarbrücken HRB 101352
Ökumenische Sozialstation St. Ingbert-Blies- und Mandelbachtal gGmbH. St. Ingbert. Kirchengasse 7. 66386 St. Ingbert.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. Geschäftsanschrift: Kirchengasse 7. 66386 St. Ingbert. Gegenstand: Die Wahrnehmung des caritativ-diakonischen Auftrages der kirchlichen Mitglieder der Ökumenischen Sozialstation St. Ingbert-Blies- und Mandelbachtal e.V. im Rahmen der Versorgung der kranken. alten und behinderten Menschen. insbesondere in der Haus- und Familienpflege. Im sozialen und fürsorgerischen Bereich werden Beratungen durchgeführt. Die Gesellschaft ist bereit im Sinne der jeweiligen Landesausführungsgesetze zum Pflegeversicherungsgesetz tätig zu sein und anerkannt zu werden. Darüber hinaus sollen durch niedrigschwellige Betreuungsangebote und sonstige ergänzende Dienste Hilfestellungen angeboten werden .z.B. Tagesbetreuung). Stammkapital: 100.000.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Hans. Anton. St. Ingbert. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles .nämlich des ambulanten Pflegebetriebes) des "Ökumenische Sozialstation St. Ingbert-Blies- und Madelbachtal e.V." mit Sitz in St. Ingbert .Amtsgericht St. Ingbert. Vereinsregister VR 30) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom xx.xx.xx und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 17.12.2013
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