Uszkilat und Althoff GmbH

Amtsgericht Saarbrücken HRB 12939
Uszkilat und Althoff GmbH. Homburg .Riemenschneiderstraße 22. 66424 Homburg). Es ist beabsichtigt. die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken. -zentrales Handelsregister-. Mainzerstr.178. 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung. dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen
Löschungsankündigungen 06.10.2014
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