Klos Klebebandtechnik GmbH

Amtsgericht Saarbrücken HRB 13483
Klos Klebebandtechnik GmbH. Friedrichsthal .Röchlingstr. 26-28. 66280 Sulzbach/Saar). Es ist beabsichtigt. die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken. Registergericht. Mainzer Straße 178. 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung. dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Löschungsankündigungen 10.02.2015
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