Infor Global Solutions GmbH

Amtsgericht Saarbrücken HRB 14940
Infor Global Solutions GmbH. Friedrichsthal .Hauerstraße 12. 66299 Friedrichsthal). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx. Die Beratung. Organisation und Schulung für Unternehmen. die Herstellung. die Entwicklung. die Anwendung. der An- und Verkauf sowie die Nutzungsüberlassung von Software. Methoden und Hardware sowie sonstige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Daten- und Informationsverarbeitung unter Einbeziehung von neuen Kommunikationstechnologien. die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland einschließlich der Übernahme der Leitung derartiger Beteiligungsgesellschaftenals Holding. xx.xx.xx.00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt. so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht eingetragen und nicht mehr Geschäftsführer Inninger. Gerhard. München. *xx.xx.xx. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner. Bernd. Gmund. *xx.xx.xx. Bestellt als Geschäftsführer: Kobek. Wolfgang. München. *xx.xx.xx. einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner. Bernd. Gmund. *xx.xx.xx. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der infor business solutions AG mit Sitz in Friedrichsthal .Saarbrücken HRB 11470 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom xx.xx.xx und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 07.03.2005
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