Nanogate Coating Systems AG

Amtsgericht Saarbrücken HRB 15613
Nanogate Coating Systems AG. Saarbrücken .Gewerbepark Eschbergerweg 18. 66121 Saarbrücken). Aktiengesellschaft. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der nanogate coating systems GmbH. Saarbrücken .AG Saarbrücken HRB 13258) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx. Satzung vom xx.xx.xx. Gegenstand: Die Entwicklung. die Herstellung und der Vertrieb chemischer Erzeugnisse. die Veredelung. der Verkauf und/oder Lohnbearbeitung von vorgefertigten und/oder Halbfertigprodukten. die Beratung und Materialengineering auf obigen Gebieten. die Verwaltung und Lizensierung von Schutzrechten und/oder Know-How. Grundkapital: 50.000.00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt. so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt. so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Jung. Michael. Saarbrücken. *xx.xx.xx; Zastrau. Ralf Michael. Saarbrücken. *xx.xx.xx. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien. die alle auf den Namen lauten. Sie werden zum Betrag von 1 EUR je Aktie ausgegeben. Die Gesellschafter. die für den Formwechsel gestimmt haben .Gründer) und die sämtliche Aktien übernommen haben. sind: nanogate technologies GmbH. Saarbrücken .AG Saarbrücken HRB 12183) und NanoTec-Beteiligungen GmbH. Saarbrücken .AG Saarbrücken HRB 15376). Den ersten Aufsichtsrat bilden: Schumann . Oliver . Kaufmann . Bad Soden; Gottschild . Hartmut . Unternehmensberater. Eltville/Rhein; Yadgardjam . Farsin . Dipl.-Chemiker . Roßdorf. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke. namentlich die Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. der Gründer sowie der Gründungsprüfer können bei Gericht eingesehen werden. Der Vorstand besteht aus einer oder mehrerer Personen. deren Zahl der Aufsichtsrat bestimmt. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen 22.03.2006
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