Niehoffs Vaihinger Vertriebs GmbH

Amtsgericht Saarbrücken HRB 15215
Niehoffs Vaihinger Vertriebs GmbH. Merzig. c/o Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG. Bahnhofstr. 15. 73337 Bad Überkingen.Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.00 EUR auf 26.100.00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme von Vermögensteilen - und zwar des Teilbetriebes Vermarktung und Vertrieb an Getränkefachgroßhandel und Gastronomie der Tucano Vertriebs-GmbH mit Sitz in Bad Überkingen .Amtsgericht Ulm. HRB 722800) beschlossen. Weiterhin wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Vertrieb von nichtalkoholischen und leicht alkoholischen Fruchtsäften und Getränken und der Handel mit Getränken und anderen Lebensmitteln. insbesondere unter der Marke Niehoffs Vaihinger. 26.100.00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx Teile des Vermögens der Tucano Vertriebs-GmbH mit Sitz in Bad Überkingen .Amtsgericht Ulm. HRB 722800) und zwar den Teilbetrieb Vermarktung und Vertrieb an Getränkefachgroßhandel und Gastronomie als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3. 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Zwischen der Gesellschaft und der MINERALBRUNNEN ÜBERKINGEN-TEINACH Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bad Überkingen .Amtsgericht Ulm HRB 540728) als herrschender Gesellschaft ist am xx.xx.xx ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden. dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom xx.xx.xx zugestimmt hat. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag sowie die zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 10.12.2009
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