Transporte und Lagerei Spedition Enkler Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Saarbrücken HRB 91594
Transporte und Lagerei Spedition Enkler Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Neunkirchen .Im Langental 15. 66539 Neunkirchen). Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 .Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 23.750.00 EUR auf 50.000.00 EUR zur Durchführung der nachstehenden Abspaltung beschlossen. ferner die Änderung in den §§ 1.Firma und Sitz der Gesellschaft). 2 .Gegenstand des Unternehmens). 9 .Jahresabschluß und Gewinnverteilung). die Einfügung eines neuen § 12 .Wettbewerbsverbot) hinter § 11 und die Umbenennung des bisherigen § 12 in § 13. Neue Firma: Transporte Enkler GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb einer Spedition. die Durchführung von Transporten im Güternah- und Fernverkehr im In- und Ausland; die Vermittlung von Speditionsgeschäften im Nah- und Fernverkehr. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom xx.xx.xx sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom xx.xx.xx Teile des Vermögens der Transporte und Lagerei Spedition Enkler GmbH mit Sitz in Neunkirchen .AG Saarbrücken HRB 13265). und zwar den Teilbetrieb des operativen Transport- und Speditionsgeschäftes. als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung -zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 2. 126 ff UmwG übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 17.10.2005
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