Jugendblasorchester Gröbzig e

Amtsgericht Stendal VR 33007
Jugendblasorchester Gröbzig e.V.. Gröbzig . Gröbzig). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom xx.xx.xx und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom xx.xx.xx mit Big Band Gröbzig e. V. mit dem Sitz in Südliches Anhalt .Amtsgericht Stendal VR 3858) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins am heutigen Tage wirksam geworden.Nicht eingetragen:Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist. wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 14.10.2014
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