AT S Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Jena HRB 109623
AT S Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH. Erfurt .Konrad-Zuse-Str. 5. 99099 Erfurt). Die Gesellschafterversammlung vom xx.xx.xx hat die Änderung des § 2 .Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. xx.xx.xx. Die AT S Biotechnik GmbH mit dem Sitz in Erfurt .Amtsgericht Jena HRB 112536) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom xx.xx.xx und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Neuer Gegenstand: 1. Projektierung und Realisierung von Anlagen zur alternativen Energieversorgung/regenerativen Energiegewinnung sowie begleitender Maßnahmen in der Betreuung dieser Anlagen über den gesamten Nutzungszeitraum. 2. Forschung und Entwicklung für Anlagen/Technologien sowie Produktion von Anlagen für Umwelt und Energietechnik sowie die Forschung. Entwicklung und Produktion von Anlagen zur Herstellung von biologischem Dünger aus organischen Ausgangsstoffen und die Herstellung von biologischem Dünger aus organischen Ausgangsstoffen. 3. Beteiligung an Handelsgeschäften und Unternehmen aller Art. soweit gesetzlich zulässig. sowie alle in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Eingschlossen sind auch Dienstleistungen in der Begleitung von Unternehmen im Bereich der Entwicklung innovativer technologischer Lösungen. deren Vermarktung. im Management. Co-Management und Marketing. 4. Die Handelstätigkeit im Bereich des immateriellen Wissenserwerbs und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Eingeschlossen sind auch Dienstleistungen im Management. Co - Management. Einkauf - Verkauf. Marketing. Export - Import. Hiervon ausgenommen sind Rechts- und Steuerberatung sowie die Beratung. die nur aufgrund besonderer Gesetze zulässig ist. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger. ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag. an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers. dessen Gläubiger sie sind. nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Sicherheit zu leisten. soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu. wenn sie glaubhaft machen. daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen 27.09.2006
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